Systematik / SystematologyErstbeschreib
Systema naturae per regna tria naturae, secundum classes, ordines, genera, species, cum characteribus, differentiis, synonymis, locis. Tomus I. Editio decima, reformata: 505
LiteraturVORBRODT, K. & MÜLLER-RUTZ, J. (1914, Band 2):
1296. purpurata L.») - Sp. III, T 73 - Stz. II, T 14 - B. R. T 47.
Der schöne Falter ist in der Ebene, dem Jura und bis in die Alpentäler hinein weit verbreitet und meist nicht gerade selten, bes. auf feuchten Wiesen, wo er auch am Tage im Sonnenschein fliegt und sich gerne im Grase niedersetzt. Flugzeit von Ende Juni bis August.
a) atromaculata Galv. - Stz. II, T 14 - Verh. z. b. G. Wien 1903, p. 8. Durch Zunahme der dunkeln Zeichnungen erscheinen die Vfl gebändert, die Hfl stark geschwärzt. Unter der Art, selten. Zürich (V.), Bern (Benteli), Martigny (W.).
b) flava Stdg. 4179 a. Die Hfl gelb, schwarz gefleckt. Grenzach (Frefel), Bern
(Benteli).
c) Immaculata Fuchs - Stett. E. Z. 1901, p. 126. Die Vfl zeichnungslos, einfarbig gelb. Aus der Freilandpuppe erzogen von G. Lütschg in Bern.
Die Eiablage findet im Juli statt. Die Raupen - Sp. IV, T 12 - schlüpfen nach 12 Tagen, fressen aber sehr langsam und überwintern klein. Man überwintere im Freien, feuchte die Raupen hie und da etwas an und füge genügend Futter bei, da sie an sonnigen Tagen auch im Winter etwas nagen. Im März-April beginnen sie wieder regelrecht zu fressen; dann findet man die Raupen im Freien an feuchten, sonnigen
Orten halb erwachsen in zwei Formen, gelb oder rotbraun. Sie leben bei uns gerne an Sumpfdistel (Cirsium palustre) und Galium verum; man findet sie aber auch an zahlreichen anderen niederen Pflanzen. Empfehlenswert ist es, nicht zu viele Raupen in einem Kasten zu haben, weil sie sich sonst bei der Verpuppung stören. Um diese zu erleichtern, befestige man am Kastendeckel einige Büschel Holzwolle, an welchen sie sich einspinnen. Die Puppen ruhe dauert 2-3 Wochen; die Falter kopulieren sich leicht und legen auch in der Gefangenschaft bereitwillig die Eier ab.
E. Gub. Ent. Zeitschr. I, 47 - Sp. II, 131 - Roiig. 60 - Stz. II, 93 - Frio. II, 151 - Favre 90 - B. R. 428, T 47 - Schmett. Westf. 142 - Ent. Zeitschr. XXVI, 187.